Information zur Bahmisere & GDWS
Theorie und Praxis
Der neue Verkehrsminister lässt die Verantwortlichen für die Bahnmisere im Amt -bisher jedenfalls. Stattdessen soll der GDWS- Leiter seinen Job verlieren. Eine unerwartete Entscheidung, deren Hintergründe sicher noch genauer ausgeleuchtet werden. Die Bedeutung der GDWS und ihrer Entscheidungen können in ihren Auswirkungen auf uns nicht unterschätzt werden. Im Gegenteil: hier entscheidet sich im täglichen Handeln, ob wir unseren Job unter guten oder schlechten Rahmenbedingungen erledigen können. Und also ist auch die Besetzung der Leitungsebene ein wichtiges personelles Signal, ob es in Zukunft besser weitergeht.
Wenn Theorie auf Wirklichkeit trifft
Denn Probleme und Handlungsdruck gibt es genug. Lassen wir die an anderen Stellen ausführlich geführte Debatte über die finanziellen Erfordernisse zur zukunftsfähigen Ausgestaltung unserer Wasserstraßen Infrastruktur mal draußen vor. Werfen wir einen Blick auf die Praxis des Behördenhandelns. Gehen wir in den Maschinenraum und vergleichen den dortigen Output mit den Absichtserklärungen zur Deregulierung, Entbürokratisierung und Entfesselung der marktwirtschaftlichen Kräfte. Wenn Theorie auf Wirklichkeit trifft.
Beispiele gefällig?
Schlepperpflicht Nordkammer Brunsbüttel aufgrund eines die Schleuse nicht beschädigenden Unfalls wird für bestimmte Verkehrsgruppen eine Schlepperpflicht eingeführt. Ein erstmaliger Unfall in dieser Schleuse wird zum Anlass genommen, von Partikulieren und Reedereischiffen mal eben pro Schleusung ca. 1.500 Euro zu verlangen. Dieser Eingriff in unsere wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ist unverhältnismäßig, er findet ohne jeden Ausgleich zu unseren Lasten statt. Er konnte aufgrund der Kurzfristigkeit auch nicht eingepreist werden und macht bestehende Verträge unrentabel. Hier wird eine GDWS- Entscheidung aus 2021 in seinerzeitiger Absprache mit dem BMV ohne Rücksicht auf unsere wirtschaftliche Existenz exekutiert. Natürlich ist es den örtlich zuständigen Mitarbeitern untersagt, hiervon abzuweichen – selbst, wenn sie dies aus Einsicht in die fehlende Notwendigkeit wollten.
Lotsenpflicht NOK
Jeder Kundige weiß, das auf dem NOK für Binnenschiffe die Lotsenpflicht überflüssig ist und keine überzeugende sachliche Begründung findet. Außer natürlich, in den bestehenden Interessenlagen der Lotsenvereinigungen dort und einem übertriebenen Absicherungsdenken der Zuständigen. Statt unter Kenntnisnahme der Realitäten der im Vergleich zu Rhein, Main, Mosel, Neckar und Donau leicht zu befahrenen Strecke endlich dieses Relikt aus alten Zeiten für Binnenschiffe abzuschaffen werden alle (un)-möglichen Gründe gefunden warum das doch so schwierig sei. Die dafür entstehenden erheblichen Kosten schaden unserer Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern. Und die Lotsen klagen derweil über Personalprobleme und Überlastung…
Abschaffung des Nachtsprungs RHK
Trotz Abschluss des Ausbauvorhabens ( Los 6 ) wird dort an dem Begegnungsverbot festgehalten. Auf diesem bestens ausgebauten Teilstück gibt es also noch nicht einmal eine Erleichterung nach erfolgtem Ausbau. Auch hier werden wieder trotz AIS und funktionierender Funkabsprachen Sicherheitsgründe vorgeschoben. In Wahrheit will kein verantwortlicher Mitarbeiter eine Entscheidung treffen, die ihn möglicherweise angreifbar macht.
Scharnebeck
Hier werden Liegestellen unter- und oberhalb des Hebewerkes nicht oder nicht ausreichend lange zur Verfügung gestellt. Hier maßt sich das Schleusenpersonal an, selbstständigen Unternehmern Anleger vorzuschreiben. Bei den häufig auftretenden technischen oder personell bedingten Ausfallzeiten des Hebewerkes ist es schon aus wirtschaftlichen Gründen geboten, erst nach der Schleusung einen Liegeplatz zu nehmen. Andernfalls gerät aufgrund absehbarer Staubildung die Reiseplanung wegen stundenlanger Wartezeiten in Gefahr- das bedeutet neben Zeit auch Geldeinbußen. Daher muss es möglich sein, jeweils am Ende des Vorhafens auf beiden Seiten des Hebewerkes mindestens zwei Liegeplätze – ggf. mit zusätzlichem Schiff auf Seite- belegbar sind. Auch hier zeigt sich die Praxisferne derer die eigentlich unsere Dienstleister sind.
Scheinheiligkeit at its best
Jahrelang wurde in Scharnebeck die Schubhilfe kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies wurde für Sicherheit der Schleusungen und zur Vermeidung von Beschädigungen als erforderlich und geboten angesehen. Bis auf einmal das Schubboot entfiel. Wenn es bei der GDWS um ihr eigenes Geld (bzw. das nicht vorhandene geht) sind also Sicherheitsbedenken plötzlich und ohne Änderung der Gefährdungslage weg. An diesem Beispiel ist exemplarisch die ganze Scheinheiligkeit des Vorgehens zu erkennen. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Und auch klar wird, dass es sich bei den häufig herangezogenen Sicherheitsbedenken nur um vorgeschobene Gründe handelt. In Wahrheit wird aus mangelnder Entscheidungsfreude, Geldmangel, Bequemlichkeit oder Absicherungsdenken gegen die Branche entschieden. Von den genannten Beispielen gibt es leider unzählige. In der Summe erschwert es uns das ohnehin nicht einfache Geschäft unnötig und kehrt die Verhältnisse um. Die Verwaltung muss möglich machen, nicht verhindern oder erschweren. Es sind von uns allen bezahlte Dienstleister. Der Fisch stinkt vom Kopf – wenn diese Redewendung stimmt, kommt es jetzt darauf an, den häufig geforderten Kulturwandel in unserer Bürokratie bei der GDWS personell umzusetzen. Ein einfaches „weiter so“ kann es jedenfalls nicht sein. Jetzt wäre die Chance im Sinne eines personellen Neuanfanges mit Rückendeckung des neuen Ministers und seiner für uns zuständigen Mitarbeiter ein deutliches Zeichen zu setzten. Ganz im Sinne des Generalsekretärs der Partei des Ministers: Wir müssen endlich vom Reden ins Tun kommen.
Hoffen wir das Beste!



