Referentenentwurf für die neue Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie des Liegegeldes in der Binnenschiffahrt (BinSchLV) liegt vor
Was lange währt….
Seit Jahren setzt sich der BDS gemeinsam mit anderen Verbänden der Binnenschiffahrt dafür ein, dass die 1999 eingeführte BinSchLV überarbeitet und angepasst wird. Denn die seinerzeit festgesetzte Vergütung, die der Partikulier von seinem Absender des beförderten Gutes verlangen kann wenn er über eine bestimmte Zeit warten muss ist für die Güterschifffahrt nie angepasst worden.
Leitfunktion der Verordnung
Obwohl dispositives Recht ist die Verordnung doch Leitplanke und Orientierungsrahmen für individuelle Vereinbarungen. Daher war ihre Modernisierung und Anpassung überfällig. 26 Jahre für die Güterschifffahrt und 16 Jahre für die Tankschifffahrt sind die Standgelder nicht erhöht worden.
Vorgesehene Änderungen
Neben der Anpassung der angemessenen Lade- und Löschzeit in der Trockenschifffahrt ( 80 Tonnen Gut pro Stunde) soll das Liegegeld um 58 % erhöht werden- nach Entwicklung des Verbraucherpreisindex vom Statistischen Bundesamt für die Jahre 2000 bis 2024.
Stellungnahmefrist bis zum 17.April 2026
Wir werden den frisch vorgelegten Entwurf mit unseren Anregungen und Forderungen im Kreis unserer Mitglieder abgleichen und prüfen, ob die im Anhörungsverfahren schriftlich und mündlich vorgebrachten Argumente des BDS hinreichend berücksichtigt wurden.
Intelligente und flexible EU-Besatzungsvorschriften
Die neuen Besatzungsvorschriften, an denen seit Jahren gearbeitet wird, sollen entgegen der ursprünglichen Planung nicht verbindlich durch einen Rechtsakt umgesetzt werden. Vielmehr sollen die Regelungen ausschließlich empfehlenden Charakter haben.
Die Arbeiten an den Tabellen sollen intensiviert und in überschaubarer Frist zu einem Abschluss gebracht werden. Dafür wird im März eine zusätzliche CESNI Sitzung in Straßburg durchgeführt. Warten wir ab, ob der ambitionierte Zeitplan zur Erarbeitung der Empfehlungen eingehalten werden kann…
Berufsausbildung zum Binnenschiffer
Regelmäßig wird darüber diskutiert, ob die Neuregelung gelungen ist. Vielfach wird eine Verkürzung der 3jährigen Ausbildung auf 2 Jahre angeregt. Zum einen weil wir damit in Übereinstimmung mit den europäischen Regelungen wären. Einzig Deutschland sieht für die Matrosenausbildung im dualen System 3 Jahre vor. Zum anderen seien die Ausbildungsinhalte im 3. Lehrjahr den aktuellen Anforderungen- insbesondere der alternativen Antriebssysteme- nicht gewachsen. Stichwort verlorene Zeit, da größere Reparatur- und Wartungsarbeiten immer von Fremdfirmen ausgeführt werden.
Andererseits wird argumentiert, dass der Neuregelung der Berufsausbildung eine Chance in der Praxis hat gegeben werden muss und es zu früh sei, jetzt schon Änderungen zu fordern.
Sehen wir mal, in welche Richtung sich diese Diskussion entwickelt.






